Kanzlei Fraenkle

Hinweise zu "Wissenschaftlichen Gutachten"!

Gericht muss Privatgutachten rechtlich wie ein Gerichtsgutachten beachten

Der Tatrichter hat Einwendungen einer Partei gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen zu berücksichtigen. Er ist verpflichtet, sich mit dem von der Partei vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich hieraus ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergeben kann. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat er von Amts wegen nachzugehen und in diesem Rahmen auch ein weiteres Gutachteneinzuholen. Insbesondere hat das Gericht zu begründen, warum es einem von ihnen den Vorzug gibt (BGH, 17.5.2017, Az: VII ZR 36/15; IfS-Informationen 4/2017, S. 7, IfS-Wissensforum – www.ifsforum.de).
 
Wichtige Hinweise zu wissenschaftlichen" Steuerrechtsgutachten"!

Ausführliche "unabhängige Steuerrechtsgutachten"

Die rasante Entwicklung der steuerrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung fällt Ihnen schwer und Sie finden keine passende Antwort? Oder Sie benötigen eine wissenschaftlich fundierte steuerrechtliche Stellungnahme, bspw. für eine anstehende Betriebsprüfung oder einen Steuerrechtsprozess? Oder Sie haben konkrete steuerspezifische Fragen im Rahmen einer steuerlichen Zukunfts- und/oder Gestaltungsfrage? Gerne bietet Ihnen unsere Kanzlei diesbezüglich eine effiziente und wissenschaftlich fundierte Begutachtung an. Wir erstellen ausführliche, unabhängige Steuerrechtsgutachten auf hohen Niveau und nach adäquater zeitlicher Rechtsprechung (tempus regit actum). Wir erstellen wissenschaftlich fundierte Gutachten, schriftlich und/oder mündlich, bzgl. der Ertragssteuern, der Umsatzsteuer, der Erbschaft- und Schenkungssteuer u.a. Steuern sowie im Rahmen der Unternehmens- und Praxisbewertung und des Insolvenzrechts. Profitieren Sie von der hohen Anerkennung wissenschaftlich fundierter Gutachten und den damit hohen fachlich verbundenen Ansprüchen an Objektivität.

 

Wissenschaftliche Steuerrechts-, KMU- und Immobilien-Gutachten

Sie erhalten von uns ein ausführliches Gutachten. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt, inklusive aller von Ihnen eingereichter Unterlagen, wird adäquat von unseren Sachverständigen analysiert und das Gutachten von wissenschaftlichen Experten des jeweiligen Fachgebiets sachlich neutral und im Rahmen der aktuellen Rechtslage (tempus regit actum) entsprechend erstellt. Fundstellen werden korrekt in Form einer wissensschaftlichen Zitation angegeben und verschiedene Auslegungen von Finanzverwaltung und Rechtsprechung erarbeitet. Wir erstellen Gutachten im Rahmen eines Pauschalangebotes (Festpreises). Dieser wird Ihnen vorab schriftlich mitgeteilt.

Wissenschaft verbindet

 

In wenigen Schritten
bis zum Ziel Ihres
"Wissenschaftlichen-Gutachtens:


1. Sachverhalte und Unterlagen über unsere E-Mail-Adresse "Gutachten@Fraenkle.de" hochladen oder per DIN A4-Einschreiben-Rückschein / DHL-Paket an uns

Kanzlei Fränkle
-Gutachten-Dienste-
Am Eisweiher 2, 76356 Weingarten (Baden)

versenden! Sie können auch einen persönlichen Auftragstermin vor Ort in unserer Kanzlei vereinbaren!


2. Unser schriftliches Angebot annehmen und rechtsverbindlich mit Ihrer Unterschrift bestätigen.


3. Ihr Gutachten wird erstellt
und als PDF-Datei versand.

 

Verkehrswert-Ermittlung
Der Wert der Dinge wird von dem Maß der Zuneigung bestimmt, dass die Menschen ihnen entgegenbringen.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Baugesetzbuch (BauGB) § 196 Bodenrichtwerte

(1) Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist. Für Zwecke der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes sind Bodenrichtwerte nach ergänzenden Vorgaben der Finanzverwaltung zum jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt oder sonstigen Feststellungszeitpunkt zu ermitteln. Auf Antrag der für den Vollzug dieses Gesetzbuchs zuständigen Behörden sind Bodenrichtwerte für einzelne Gebiete bezogen auf einen abweichenden Zeitpunkt zu ermitteln.

(2) Hat sich in einem Gebiet die Qualität des Bodens durch einen Bebauungsplan oder andere Maßnahmen geändert, sind bei der nächsten Fortschreibung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der geänderten Qualität auch Bodenrichtwerte bezogen auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Hauptfeststellung oder dem letzten sonstigen Feststellungszeitpunkt für steuerliche Zwecke zu ermitteln. Die Ermittlung kann unterbleiben, wenn das zuständige Finanzamt darauf verzichtet.

(3) Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Steuerberatung von KMU / geplante Neuregelung ab 01.05.2024
Neuregelung zum 01.05.2024 wegen beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe!

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe (Einführung zum 01. Mai 2024)

Bisher sind neben den Personen, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind (Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, europäische Rechtsanwältinnen und europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfe-rinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer), zahlreiche weitere Personen und Vereinigungen in beschränktem Umfang zur geschäfts-mäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Diese Personen und Vereinigungen werden bislang abschließend im Steuerberatungsgesetz (StBerG) aufgezählt. Nun besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf, nachdem die Europäische Kommission in ihrem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2171 die Auffassung vertreten hat, dass die im StBerG vorgesehenen Ausnahmen von der Beschränkung der Erbringung von Hilfeleistung in Steuersachen unsystematisch und inkohärent seien. Die Befugnis zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen soll vor diesem Hintergrund neu geregelt werden.

§ 4e StBerG / Nebenleistungen

Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen darf bspw. von einem „Staatlich geprüften Diplom Betriebswirt des Rechnungswesens, der Steuern und Finanzen“ oder einem Master of Science (Accounting and Taxation / Digital Business Management and Engineering) im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört - siehe hierzu „Rechtlicher Begriff und Inhalte des Rechnungswesens“! Das betriebliche Rechnungswesen umfasst Verfahren zur systematischen Erfassung und Auswertung aller quantifizierbaren Beziehungen und Vorgänge der Unternehmung für die Zwecke der Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der für die Haupttätigkeit erforderlichen Steuerrechtskenntnisse zu beurteilen.“

Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Rechnungswesen bearbeiten in der Geschäftsbuchhaltung unterschiedliche Kontierungsfälle, wickeln den Zahlungsverkehr ab, führen die Kassenbücher und bearbeiten Mahnvorgänge. In der Betriebsbuchhaltung erfassen und gliedern sie die Kosten, legen die Gemeinkosten auf die einzelnen Betriebsbereiche um und fertigen die Kostenträgerrechnung, die Betriebsabrechnung, Monats- und Jahresabschlüsse sowie Bilanzen an. Basierend auf Zahlen aus dem Rechnungswesen stellen sie Entscheidungshilfen für unternehmerische Entscheidungen in anderen Betriebsbereichen wie Beschaffung, Lagerhaltung, Personalwirtschaft und Absatz bereit. Für die Finanzierung eines Unternehmens erstellen sie beispielsweise Finanzplanungen oder sorgen für die Sicherung der Liquidität. In ihrem Bereich organisieren sie die betriebsinterne, abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und leiten die Mitarbeiter/innen an.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) Rechtsform: Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, abgerufen am 05.12.2023 unter https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/steckbrief/7685

§ 2 StBerG wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Rechtssuchenden“ durch das Wort „Rechtsuchenden“ ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort „Geschäftsmäßige“ gestrichen.

c) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

(3) „Von der Hilfeleistung in Steuersachen nicht erfasst werden:

1. Die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten und 2. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen.“ 3. In § 3a Absatz 6 Satz 1 Nummer 4 und Satz 3 wird jeweils das Wort „geschäftsmäßigen“ durch das Wort „geschäftsmäßiger“ ersetzt. 4. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 bis 4e ersetzt.

§ 6 StBerG - Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Das aus den §§ 2 und 5 StBerG folgende Verbot gilt nicht für

Bearbeitungsstand: 26.06.2023 12:35 Uhr

1. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbil-dung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind, und

2. die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht.

(2) Wer unentgeltlich geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen leistet, muss sicherstellen, dass die Hilfeleistung durch eine Person, die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erbracht wird. Anleitung umfasst eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Hilfeleistung ausgerichtete Einweisung und Fortbildung der angeleiteten Person sowie, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist, eine Mitwirkung der anleitenden Person bei der Hilfeleistung.“


Sie haben Fragen hierzu? Kein Problem, wir antworten Ihnen gerne auf Ihre vertraulichen Anfragen oder übersenden Ihnen die passenden Antworten und Informationen in Form von Hyperlinks oder PDF-Dateien zu. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne als sachkundige Berater gemäß §611 BGB oder Privatgutachter gemäß §631 BGB (BGB = Bürgerliches Gesetzbuch) zur Verfügung.
Beratung von KMU
Valuation is much more an art than a science!

Aus Sicht der Wissenschaft steht der Bereich der Unternehmensbewertungen im Fokus weitreichender betriebswirtschaftlicher, finanztechnischer, steuerlicher und allgemeinrechtlicher Disziplinen. Unternehmensbewertungen setzen fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Finanzen, Zivil- und Strafrecht sowie Gesellschaftsrecht voraus. Unternehmensbewertungen bilden stets auch die Grundlage weitreichender Entscheidungen. Sie wirken sich wesentlich auf die Preisfindungen (Kauf oder Verkauf) sowie die Beteiligungen aus. Besonders nachhaltig bestimmen die Unternehmensbewertungen den Eigen- und Fremdkapitalisierungszinssatz i.V.m. Kreditentscheidungen, strategischen Ausrichtungen und Investitionen. Denn die Qualität einer Unternehmensbewertung und der Bewertungsergebnisse wird maßgeblich von der Qualität des "Rechnungswesens" und der "Unternehmensplanung" bestimmt.

§6 Nr. 1 StBerG "Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen"

Das Verbot des § 5 gilt nicht für

1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten.

Die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten stellt eine befugte zulässige Hilfeleistung in Steuersachen dar.

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten.

2. der Gutachter muss über eine einschlägige fachliche Vorbildung verfügen.

3. Gegenstand des Gutachtens dürfen keine einfachen oder Standardfragen sein.

4. das Gutachten muss eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und Literatur erkennen lassen, wissenschaftliche Methoden verwenden, eine Begründung enthalten und die Rechtslage unparteiisch darstellen.

5. Gutachten dürfen sowohl schriftlich als auch mündlich vom Sachverständigen abgegeben werden.



Sie haben Fragen hierzu? Kein Problem, wir antworten Ihnen gerne auf Ihre vertraulichen Anfragen oder übersenden Ihnen die passenden Antworten und Informationen in Form von Hyperlinks oder PDF-Dateien zu. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne als sachkundige Berater gemäß §611 BGB oder Privatgutachter gemäß §631 BGB (BGB = Bürgerliches Gesetzbuch) zur Verfügung.
Digital Business Management and Engineering
"Verlieren Sie nicht den Anschluss an die Digitalisierung"! Die Digitalisierung verändert alles. Wie wir leben und wie wir arbeiten. Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung müssen sich Unternehmen heute immer schneller an den aktuellen Stand der Technik anpassen. Die datengetriebene Unternehmenssteuerung ist dabei ein wichtiger Erfolgsfaktor. Bringen Sie den technischen Fortschritt von Ihrem Unternehmen aktiv voran und erarbeiten Sie mit uns Konzepte für zeitgemäße Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse!

Der digitale Wandel treibt unsere Wirtschaft und Gesellschaft an. Menschen kaufen vermehrt online ein, Finanzdienstleistungen verlagern sich in digitale Bereiche und in der Industrie 4.0 übernehmen digital gesteuerte Maschinen Aufgaben von Menschen. Unternehmen benötigen deshalb digital versierte Projekt-Manager und Sachverständige, die sich im „Digital Business“ souverän bewegen.Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, bieten wir Ihnen den begleiteten Ein- und Umstieg in das "Digitale Business Management and Engineering" an. Damit erhalten Sie umfassende Einblicke in die Arbeit von Professionals und Sachverständigen in die datengetriebene Unternehmenssteuerung der Zukunft an der Schnittstelle von Online-Bewertungen, Produktion, Marketing, Vertrieb, IT und Datenmanagement.

Unsere Experten sind selbstverständlich auch Ansprechpartner von Penetrationstests.
Datenschutz

Datenschutz-Erklärung:

Datenschutzerklärung für alle Domains des Inhabers
Diplom Betriebswirt Thomas Fränkle Master of Science (Accounting and Taxtation / Digital Business Management and Engineering), Am Eisweiher 2, 76356 Weingarten (Baden)

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb meines Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. meine Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als "Onlineangebot"). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. "Verarbeitung" oder "Verantwortlicher" verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher:

Diplom Betriebswirt Thomas Fränkle Master of Science (Accounting and Taxation / Digital Business Management and Engineering)

Am Eisweiher 2
D - 76356 Weingarten (Baden)
Telefon: ++49-7244-947540
Fax: ++49-7244-947542

Kanzleiinterner-Datenschutzbeauftragter: Thomas Fränkle

Arten der verarbeiteten Daten:

Bestandsdaten (z.B. Vornamen, Namen, Adressen).

  • Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adressen, Telefon- und Faxnummern).
  • Inhaltsdaten (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos).
  • Nutzungsdaten (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
  • Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-/Mac-Adressen).

Kategorien betroffener Personen:

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (nachfolgend bezeichne/n ich/wir die betroffenen Personen
zusammenfassend auch als "Nutzer").

Zweck der Datenverarbeitung:

Zurverfügungstellung meines Onlineangebotes i.V.m. Funktionen und Inhalten.

  • Beantwortung meiner Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
  • Sicherheitsmaßnahmen.
  • 1&1 Analysen z.B. Reichweitenmessung, Herkunftseiten, Absprungseiten etc. sowie i.V.m. einem Marketing.

Verwendete Begrifflichkeiten:

"Personenbezogene Daten" sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

"Verarbeitung" ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen:

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teile ich Ihnen die Rechtsgrundlagen meiner Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in meiner Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung meiner Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie die Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung meiner rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung meiner berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten:

Sofern ich im Rahmen meiner Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis oder Pflicht (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage meiner berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.). Sofern ich Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“
beauftrage, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Datenübermittlungen in Drittländer:

Sofern ich Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung meiner (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage meiner berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeite oder lasse ich die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen:

  • Sie haben das Recht, von mir eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

  • Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

  • Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

  • Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

  • Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht:

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung:

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Staus gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Mein Online-Angebot kann temporäre und permanente Cookies einsetzen und darf
hierüber im Rahmen meiner Datenschutzerklärung aufklären.

Falls Nutzer meines Online-Angebotes nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen meiner Onlineangebote führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten:

Die von mir verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei mir gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 Jahre gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

1&1 AG Hosting:

Die von mir in Anspruch genommenen 1&1 AG Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeite ich, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles durch den 1&1 AG-Hostinganbieter:

Ich, bzw. mein Hostinganbieter 1&1 AG, erhebt auf Grundlage meiner berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Google Analytics:

Ich setze auf Grundlage meiner berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb meines Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) ab und an Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google LLC („Google“) ein. Google verwendet Cookies. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Benutzung des Onlineangebotes durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie,
das europäische Datenschutzrecht einzuhalten.

Google wird diese Informationen in meinem Auftrag benutzen, um die Nutzung meines Onlineangebotes durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Aktivitäten innerhalb dieses Onlineangebotes zusammenzustellen und um weitere, mit der Nutzung dieses Onlineangebotes und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, mir gegenüber zu erbringen. Dabei können mir aus den verarbeiteten Daten pseudonyme Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden.

Ich setze Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.

Die von dem Browser des Nutzers übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung ihrer Browser-Software verhindern; die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung des Onlineangebotes bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter folgendem Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten erfahren Sie auf den Webseiten von Google: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/partners („Datennutzung durch Google bei Ihrer Nutzung von Websites oder Apps unserer Partner“), http://www.google.com/policies/technologies/ads („Datennutzung zu Werbezwecken“), http://www.google.de/settings/ads („Informationen verwalten, die Google verwendet, um Ihnen Werbung einzublenden“).

Onlinepräsenzen in sozialen Medien:

Ich unterhalte diverse Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um mit den dort aktiven Kunden, Interessenten und Nutzern kommunizieren und sie dort über meine Leistungen informieren zu können. Beim Aufruf der jeweiligen Netzwerke und Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien deren jeweiligen Anbieter und/oder Betreiber.

Soweit nicht anders im Rahmen dieser Datenschutzerklärung angegeben, verarbeite ich die Daten der Nutzer sofern diese mit mir innerhalb der sozialen Netzwerke und Plattformen kommunizieren, z.B. Beiträge auf meinen Onlinepräsenzen
verfassen oder uns Nachrichten zusenden.

Kontaktformulare:

Mein DSGVO-konformes Kontaktformular E-Mail: Kanzlei(at)Fraenkle.de sowie die Inhalte meiner Datenschutzerklärung, wurden nach bestem Wissen und Gewissen i.V.m. dem BDSG und der DSGVO erstellt und veröffentlicht. Als Mitglied des b.v.s (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.), habe ich die Hinweise und Empfehlungen meines Verbandes zur DSGVO beachtet sowie Texte und/oder Textbausteine aus den Infobriefen und den damit zusammenhängenden Webseiten zum Wohle und zum Schutz aller Nutzer meines Online-Angebotes auszugsweise übernommen. Aufgrund der aktuellen, weitgehend noch unsicheren, Gesetzeslage, können und dürfen o.g. Beispiele und/oder Aufzählungen im Sinne des BDSG und der DSGVO nicht abschließend sein. Eine im Sinne des BDSG und der DSGVO veranlasste Korrektur oder Anpassung an die jeweils aktuelle Rechtsprechung und Gesetzeslage ist jederzeit durch den Verwantwortlichen oder Datenschutzbeauftragten dieses Online-Angebotes möglich. Eine Korrektur oder Anpassung der obenstehenden Datenschutzerklärung gilt für alle Domains/Online-Angebote des Inhabers Thomas Fränkle. Alle registrierten Domains oder Suchsysteme des Inhabers Thomas Fränkle dürfen nur zu persönlichen Zwecken verwendet werden. Keinesfalls ist es gestattet, die abgerufenen Informationen online oder in anderen Medien weiterzuverbreiten oder kommerziell zu nutzen!

Impressum

Danke für Ihren Besuch unserer Homepage "https://www.fraenkle.de"!

Anschrift: Kanzlei für Rechnungswesen, Steuern und Finanzen | Am Eisweiher 2 | D - 76356 Weingarten (Baden)

Inhaber: Diplom Betriebswirt Thomas Fränkle Master of Science (Accounting and Taxation / Digital Business Management and Engineering)

E-Mail: Kanzlei(at)Fraenkle.de

Telefon: Sie erreichen uns täglich von Montag bis Freitag unter 0049-7244-947540 kostenfrei aus dem
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Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Thomas Fränkle, Am Eisweiher 2, 76356 Weingarten (Baden)
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Rechtlicher Begriff und Inhalte des Rechnungswesen

Das betriebliche Rechnungswesen umfasst Verfahren zur systematischen Erfassung und Auswertung aller quantifizierbaren Beziehungen und Vorgänge der Unternehmung für die Zwecke der Planung, Steuerung und Kontrolle des betrieblichen Geschehens.


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